Hygiene

 
 

Aktuelle Informationen rund um CoVid 19 und unsere Hygienemaßnahmen…


Liebe Gäste und Freunde der "Emstaler Höhe",


hier informieren wir Sie über ggf. geltende Einschränkungen bzgl der Corona-Pandemie. Derzeit gelten keine Einschränkungen für Sie.


 Das wir weiterhin großen Wert auf Ihre und die Sicherheit sowie Gesundheit unserer Mitarbeiter legen ist für uns selbstverständlich.


Unsere Rezeption ist wie folgt für Sie per Mail an info@emstaler-hoehe.de oder per Telefon unter +49 (0) 5624 - 5090 erreichbar. Alle Informationen zu Buchungen, Umbuchungen oder Anfragen werden herzlichst beantwortet.



Wir freuen uns schon sehr, Sie wieder als Gast eines der 500 besten Gasthäuser Deutschlands und in neuem Gewand begrüßen zu dürfen.


Sabine & Lukas Frankfurth mit allen Mitarbeiter

 

Hygienekonzepte


Hier können Sie unsere Hygienekonzepte herunterladen und sich ausführlich informieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


 - Derzeit sind keine Hygienekonzepte notwendig / verfügbar -

Informationen zu Ihrem Aufenthalt während der Corona-Pandemie - derzeit nicht gültig -

Ihre, sowie die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund, nehmen wir die Empfehlungen des RKI, sowie die gesetzlichen Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sehr ernst und haben dafür unsere Prozesse angepasst und überarbeitet. Außerdem haben wir ein klar definiertes Hygienekonzept erstellt. Unsere Mitarbeiter werden Sie mit den gegebenen Verhaltensregeln vertraut machen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung, sollten Sie noch offene Fragen haben. Ihnen einen schönen Urlaubsaufenthalt in der GrimmHeimat Nordhessen bieten zu können, ist weiterhin unser Maßstab. Wir, Sabine und Lukas Frankfurth sowie alle Mitarbeiter der "Emstaler Höhe" werden Sie wie gewohnt, mit unserer familiären Atmosphäre umsorgen, damit Sie einen märchenhaften Urlaub genießen können. Nachfolgend informieren wir Sie über unsere getroffenen Corona-Maßnahmen.

In den öffentlichen Bereichen der "Emstaler Höhe" herrscht die Pflicht des Tragens eines medizinischen oder FFp2 Mund-Nasenschutzes. Daher bitten wir Sie darum, diesen mit sich zu führen. Gerne erhalten Sie Einmal-Masken bei uns am Empfang. Im gesamten Haus sind Handdesinfektionsspender installiert. Bitte desinfizieren Sie sich beim betreten des Hotels, Restaurants, Tagungsbereichs und Grimm`s Badehaus die Hände. Des Weiteren bitten wir Sie darauf zu achten, dass Sie den Mindestabstand von 1,50m zu anderen Gästen einhalten.


Zusätzlich muss ein gesetzlicher Nachweis erbracht werden, dass keine Anzeichen für eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegen. Diesen bitten wir Sie bei Anreise vorzuzeigen.


Der Nachweis kann folgend erbracht werden:

  1. vollständige Impfung gemäß §2 Nr. 3 SchAusnahmV
  2. Genesung des Corona-Virus gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV
  3. tagesaktueller Negativtest gemäß § 2 Nr. 7 SchAusnahmV (dieser kann gegen 7,50€ auch bei uns vor Ort erfolgen)

Bei Ihrer Anreise ist es erforderlich, einen gesetzlichen Nachweis zu erbringen, der keine Anzeichen einer Infektion mit dem Corona-Virus bietet. Das kann wie folgt geschehen:


  1. vollständige Impfung gemäß §2 Nr. 3 SchAusnahmV
  2. Genesung des Corona-Virus gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV
  3. tagesaktueller Negativtest gemäß § 2 Nr. 7 SchAusnahmV (dieser kann gegen 7,50€ auch bei uns vor Ort erfolgen)


Wir möchten Sie darum bitten, diesen unseren Rezeptionsmitarbeitern bei Anreise vorzulegen. Ohne einen dieser Nachweise ist uns eine Beherbergung nicht möglich.

Folgende Tests werden anerkannt:

  • PCR-Test: Hierbei muss die Testung mit Datum und Uhrzeit durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgt und bescheinigt sein
  • Antigen-Schnelltest durch unsere geschulten Mitarbeiter vor Ort beaufsichtigt oder durchgeführt
  • Vollständiger Impfschutz: Dieser liegt vor, wenn seit der letzten vorgesehenen Impfung mehr als 14 Tage vergangen sind
  • Zur Bescheinigung müssen neben Test- bzw. Impfbescheinigung auch ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden
  • ein im privaten Raum durchgeführter Selbsttest grundsätzlich als Nachweis nicht ausreichend
  • Die Testung darf nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen
  • Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Negativnachweis vorlegen


Sie können sich für 7,50€ von unseren extra dafür geschulten Mitarbeitern testen lassen oder das Testcenter in Bad Emstal aufsuchen. Selbstverständlich werden auch Tests aus anderen Testcentern anerkannt.

In den öffentlichen Bereichen der "Emstaler Höhe" besteht die Verpflichtung für Sie einen medizinischen oder FFP2-Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf dem Zimmer, sowie am Tisch im Restaurant, sind Sie von dieser Pflicht befreit.

Unsere Mitarbeiter in den öffentlichen Bereichen tragen während Ihres Dienstes ebenfalls einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske.

Nein, diese Regelung wurde gekippt. Es wird lediglich ein Negativnachweis bei Anreise notwendig.

Endlich wieder Gastgeber sein, endlich wieder Freude schenken. Wir freuen uns, Sie nach so langer Zeit, wieder bei uns im Genussrestaurant Habichtswald, sowie auf unserer Kurparkterrasse begrüßen und bewirten zu dürfen. Unsere Hausgäste reservieren feste Restaurantzeiten, sowohl zum Frühstück, als auch zum Abendessen. Bitte beachten Sie, dass "Einbahnstraßenverkehr" im Restaurant vorgesehen ist, um die Begegnung mit anderen Gästen auf ein Minimum zu reduzieren.

A la carte-Gäste dürfen wir im Innenbereich momentan nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Tests und nach Erfassung der Kontaktdaten bewirten. Eine Tischreservierung im Vorfeld empfehlen wir Ihnen von Herzen, da wir momentan nicht alle Tische besetzen dürfen. Für die Bewirtung im Außenbereich ist kein Negativnachweis erforderlich.

Die Erfassung der Kontaktdaten ist gesetzlich für uns verpflichtend und erfolgt bei uns über die Luca-App oder alternativ per Gästeerfassungsbogen.

Derzeit dürfen 25 Personen inklusive Geimpfte und Genesene an einem Tisch platziert werden.

Unsere Mitarbeiter tragen zu Ihrer Sicherheit einen Mund-Nasenschutz. Bitte lesen Sie Ihr lächeln von den Augen ab. Zusätzlich stehen im Restaurant drei Virenluftfiltergeräte.

Bei der Bewirtung im Innenraum unseres Restaurants ist es erforderlich, einen gesetzlichen Nachweis zu erbringen, der keine Anzeichen einer Infektion mit dem Corona-Virus bietet. Das kann wie folgt geschehen:

  1. vollständige Impfung gemäß §2 Nr. 3 SchAusnahmV
  2. Genesung des Corona-Virus gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV
  3. tagesaktueller Negativtest gemäß § 2 Nr. 7 SchAusnahmV (dieser kann für 7,50€ auch bei uns vor Ort erfolgen)


Wir möchten Sie darum bitten, diesen unseren Mitarbeitern vorzulegen. Ohne einen dieser Nachweise ist uns eine Bewirtung im Innenraum nicht möglich.


Für den Außenbereich ist kein Negativnachweis erforderlich.

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